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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Elysée Hotel AG Hamburg

Teil I - Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Hotelzimmer zur Beherbergung, Veranstaltungen jeglicher Art sowie alle hiermit verbundenen Leistungen des Hotels.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung, die Nutzung der Flächen für die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, für Verkaufs-, politische oder ähnliche Veranstaltungen sowie der Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
 

2. Vertragsabschluss, -partner

2.1 Der Vertrag kommt mit Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Alle Angebote des Hotels sind bis zur Bestätigung durch das Hotel freibleibend, wobei diese bei Veranstaltungen zwingend schriftlich erfolgen muss.

2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden (als Gast) oder der Kunde für einen Dritten (als Gast) bestellt, haftet der Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Kunde haftet für jede vom Dritten (als Gast) in Anspruch genommene Leistung des Hotels, soweit diese im Zusammenhang mit den vertraglich geschuldeten Leistungen steht, es sei denn, die in Anspruch genommene Leistung ist in Art oder Umfang derart ungewöhnlich, dass eine Billigung durch den Kunden als offensichtlich ausgeschlossen gelten muss.

2.3 Ist dem Kunden für eine vereinbarte Optionszeit das Recht eingeräumt, die optionierten Leistungen vorrangig vor Dritten verbindlich zu buchen, so kann das Hotel den Kunden zur Ausübung der Option (verbindliche Buchung) auffordern, wenn die optionierten Leistungen von einem Dritten angefragt werden. Das Optionsrecht erlischt, wenn der Kunde daraufhin nicht unverzüglich erklärt, die optionierten Leistungen verbindlich zu buchen.


3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich in EURO inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Bei Änderung der Umsatzsteuer, Neueinführung, Änderung oder Abschaffung von Abgaben auf den Leistungsgegenstand vor dem Leistungszeitpunkt werden die Preise entsprechend angepasst.

3.2 Liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungszeitpunkt mehr als 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für die Leistung berechnete Preis, kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, höchstens aber um 5 % anheben.

3.3 Buchungen eines Kunden für einen Dritten als Endkunde dürfen maximal zu den mit dem Hotel vereinbarten Preisen dem Endkunden weiterberechnet werden, Erhöhungen oder Aufschläge sind unzulässig.

3.4 Das Hotel ist berechtigt, eine Vorauszahlung und/oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen, näheres ergibt sich aus dem konkret abzuschließenden Vertrag.

3.5 Übersteigt die Summe für bereits erbrachte Leistungen des Hotels einen Betrag von € 250,00 oder werden Leistungen für einen Zeitraum von über einer Woche in Anspruch genommen, kann das Hotel aufgelaufene Beträge durch Zwischenrechnungen fällig stellen.


4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nicht-Inanspruchnahme/ No Show)

4.1 Ein Rücktritt Bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rück trittsrecht zusteht. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Die konkreten Stornierungsbedingungen ergeben sich aus dem abgeschlossenen Vertrag. Dem Kunden steht es bezüglich der darin angesetzten Stornierungspauschalen frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.2 Falls für gebuchte Zimmer 14 Tagen vor Anreise keine Namen für die Belegung der einzelnen Zimmer vorliegen, können diese vom Hotel storniert und für den freien Verkauf freigegeben werden.


5. Rücktritt vom Hotel

5.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner kann das Hotel zurücktreten bei Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände sowie bei Buchungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden, des Zwecks der Veranstaltung, nicht erfolgter ungefragter Aufklärung über einen politischen oder extremistischen oder sonstigen Hintergrund, der dem Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit nach billigem Ermessen des Hotels schaden kann; bei begründetem Anlass zu der Annahme, dass ein Hotelaufenthalt oder eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; bei nicht genehmigter Untervermietung.

5.4 Die Regelungen gelten auch isoliert für die individuellen Buchungen einzelner Gäste des Kunden aus einem Abrufkontingent oder in sonstigem Zusammenhang mit der Buchung des Kunden.

5.5 Bei berechtigtem Rücktritt hat der Kunde keinen Schadensersatzanspruch.


6. Haftung des Hotels

6.1 Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind (a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Verletzung vertraglicher Hauptpflichten, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, (b) sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

6.2 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

6.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande, eine Bewachung erfolgt nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Teil I Nr. 7.1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.


7. Umbuchung

7.1 Für den Fall, dass das Hotel, aus welchen Gründen auch immer, die bereits gebuchte Anzahl und Art von Zimmern und/oder Veranstaltungsräumen nicht zur Verfügung hat, behält sich das Hotel das Recht vor, den Kunden, die Gruppe oder Veranstaltung in ein anderes Hotel gleicher Kategorie in der Umgebung unterzubringen.

7.2 Weiter behält sich das Hotel das Recht vor, gebuchte Veranstaltungsräume innerhalb des Hotels in gleichwertige Räume mit ähnlicher Kapazität umzubuchen.

8. Umbauarbeiten

Das Hotel weist darauf hin, dass in Teilen des Hotels und in der Umgebung des Hotels Umbauarbeiten durchgeführt werden können. In den von den Umbauarbeiten nicht betroffenen Teilen des Hotels bleibt der Hotelbetrieb ununterbrochen aufrecht. Das Hotel trifft sämtliche Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass für Hotelgäste durch die Umbauarbeiten keine Beeinträchtigungen entstehen. Die Haftungsregelungen aus Ziffer 6 gelten entsprechend.

9. Höhere Gewalt

„Höhere Gewalt“ befreit beide Teile, den Besteller und das Hotel, von ihren vertraglichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Als höhere Gewalt gelten: Krieg, Besatzung, Aufruhr, Streik, vollständiger Zusammenbruch der Versorgungseinrichtungen, vollständige Einstellung des Flugverkehrs (ausgenommen wegen Wettereinflüssen oder Streik), all dies jedoch nur, wenn das Hotel und sein Betrieb hiervon unmittelbar betroffen sind.

10. Sonstiges

10.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr sowie wenn ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

10.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10.3 Die Europäische Kommission stell eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Das Hotel ist weder verpflichtet noch bereit an einem Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetzt (VSBG) teilzunehmen.

Teil II - Zusatzbedingungen Hotelzimmer

11. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

11.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Reservierte Zimmer werden bis mindestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages bereitgehalten. Erscheinen der Kunde bzw. der Gast nicht bis 18.00 Uhr und ist ein späteres Eintreffen nicht angekündigt, kann das Hotel das reservierte Zimmer anderweitig vergeben.

11.2 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

11.3 Bei Vereinbarungen eines Zimmerkontingents sind die darin umfassten Zimmer grundsätzlich verbindlich gebucht. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Seite bis zum vereinbarten Abruftermin die vereinbarte Zimmerzahl zu reduzieren oder zum Erlöschen zu bringen.

12. Haftung des Hotels

12.1 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen, (bis zum 100fachen des Zimmerpreises), höchstens € 3500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 20.000 im Hotelsafe oder € 5.113 im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Teil I Nr. 6.1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

12.2 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Eine Haftung wird hierbei vom Hotel nicht übernommen, Teil I Nr. 6.1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend

Teil III - Zusatzbedingungen Veranstaltungen

13. Ausstattung, Eignung

Die vertraglich geschuldete Sollbeschaffenheit der Veranstaltungsräume ergibt sich aus dem Zustand und der Ausstattung der Räume bei Vertragsabschluss. Die Eignung für einen bestimmten Veranstaltungszweck wird nicht geschuldet.

14. Änderungen der Veranstaltungszeit und Teilnehmerzahl

14.1 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sein denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

14.2 Die endgültige Anzahl (Garantiezahl) der Teilnehmer ist vertraglich fixiert und daher einzuhalten. Es kann bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf die Garantiezahl reduziert werden. Sollte die Teilnehmeranzahl unter der Garantiezahl liegen, verpflichtet sich der Veranstalter, für die fehlenden garantierten Teilnehmer die Kosten zu tragen.

14.3 Ist die Teilnehmeranzahl höher als die Garantiezahl, so ist der Veranstalter verpflichtet, die zusätzlichen Teilnehmer bis spätestens drei Werktagtage vor der Veranstaltung anzukündigen. Sollte dieser Zeitrahmen nicht eingehalten werden, kann das Hotel nicht für die sorgfältige Abwicklung der Veranstaltung garantieren. Wird dem Hotel bis drei Werktage vor der Veranstaltung keine höhere Garantiezahl bekanntgegeben, wird automatisch die in der Bestellung angeführte Zahl als Garantiezahl betrachtet.

15. Mitbringen von Speisen und Getränken, Werbung/Veröffentlichungen

15.1. Der Kunde darf Speisen zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

15.2 Für Getränke jeder Art im Hotel sind ausschließlich die Getränke und Leistungen des Hotels heranzuziehen. Sollte hingegen der Ausschank eigener Getränke erfolgen, was der schriftlichen Zustimmung des Hotels bedarf, so ist ein sogenanntes Korkgeld zu entrichten, das grundsätzlich 50% der Hotel-Verkaufspreise derselben Getränke beträgt, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

15.3. Veröffentlichungen des Kunden jeder Art, in welchen auf den Veranstaltungsort hingewiesen wird, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

16. Technische Einrichtungen und Anschlüsse, Ausstattungen

16.1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

16.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zulasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

16.3. Der Kunde garantiert dem Hotel, dass von der von ihm eingebrachten Ausstattung und Dekoration keine Gefahren für die Rechtsgüter des Hotels oder Dritten ausgehen und alle betroffenen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere feuerpolizeiliche Vorschriften eingehalten werden. Der Kunde haftet für jeden in diesem Zusammenhang entstehenden Schaden und hält das Hotel von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

16.4. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

17. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen, Vermögensschäden

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche, Gegenstände des Kunden befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

18. Lieferung von Veranstaltungsmaterial, Räumung der Veranstaltungsräume

18.1 Anlieferungen von Veranstaltungsmaterialien sollten frühestens 3 Werktage vor der Veranstaltung an das Hotel geliefert werden. Die Anlieferung muss unter Nennung des Veranstaltungsnamens, des Veranstaltungsraumes und des Veranstaltungsdatums erfolgen. Frühere Anlieferungen bedürfen der Freigabe durch das Hotel und es können eventuell zusätzliche Lagerkosten anfallen. Öffnungszeiten der Warenannahme des Hotels sind von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 14:00 Uhr.

18.2 Am Veranstaltungstag können Anlieferungen im vollen Umfang in den Veranstaltungsraum erfolgen, Ver- und Zuteilung erfolgt durch den Veranstalter.

18.3 Sämtliche vom Veranstalter oder von Teilnehmern der Veranstaltung mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sowie deren Verpackung sind vom Veranstalter nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen und der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Kommt der Veranstalter seiner Räumungsverpflichtung nicht unverzüglich nach, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen.

18.4 Abholungen von Materialien müssen durch den Veranstalter beauftragt und bezahlt werden; dies sollte nicht später als 3 Werktage nach der Veranstaltung erfolgen. Anderweitige Arrangements müssen mit dem Hotel vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.

18.5 Der Kunde hat für eine gesetzeskonforme Müllentsorgung Sorge zu tragen. Das Hotel ist berechtigt, die tatsächlichen Entsorgungskosten verbleibenden Mülls sowie einer damit verbundenen besonderen Reinigung der Räume dem Kunden zu berechnen.

18.6 Zurückgelassene Gegenstände, die nicht vom Veranstalter abgeholt werden oder für die keine Sondervereinbarung vorliegt, können durch das Hotel nach Ablauf einer vom Hotel dem Kunden gesetzten Räumungsfrist von 14 Tagen auf Kosten des Kunden entsorgt.


19. Live-Entertainment, Musik, sonstige Lärmquellen

Die Hausordnung des Hotels erlaubt eine maximale Lautstärke innerhalb der Veranstaltungsräumlichkeiten von 90 dB. (85dB ohne Bässe, die Fenster und Türen des Veranstaltungsraumes müssen geschlossen bleiben). Der Veranstalter hat die Pflicht, sich daran zu halten und auf Anfrage des Hotelpersonals die Lautstärke gegebenenfalls anzupassen. Sollte der Veranstalter sich dem Hausrecht des Hotels widersetzen, ist das Hotel berechtigt etwaige Bußgeldforderungen an den Veranstalter weiterzuleiten oder von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und die Veranstaltung abzubrechen.

Bildnachweis:

Soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen alle Bildrechte bei der Elysée Hotel AG Hamburg, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg.

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